Aktuelle Corona-Regeln
Seit den 04. März, gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung, die zum ersten Mal seit November Lockerungen für den Tennissport beinhaltet.
Grundlegend gilt noch immer: Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Es wird auch weiterhin zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen unterschieden. In Tennishallen gilt ab sofort die 3G-Regel.
In einer Tennishalle dürfen nun alle Personen anwesend sein, welche die 3G-Regel erfüllen (Geimpfte, Genesene und Getestete).
Wann gilt man als getestet? Wer ist für die Einhaltung der 3G-Regel verantwortlich? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier:
HTV_Corona_Info
Im Freien ist das Sportreiben – wie bisher – vollumfänglich und ohne Einschränkungen für alle Personen möglich.
Ein entsprechender Nachweis (Impfpass, Zertifikat in Luca App, etc.) muss vorgelegt werden können. Der TCO Vorstand behält sich vor entsprechende Kontrollen vorzunehmen.
Es ist davon auszugehen, dass die lokalen Ordnungsbehörden die Einhaltung diese Vorgaben überwachen werden. Bitte Bitte Bitte haltet euch an diese Vorgaben. Bei Nichteinhaltung besteht die Gefahr dass wir die Tennishalle schließen müssen.
Bitte im gesamten Eingangsbereich, den Umkleiden, dem Hallenvorraum einen entsprechenden Mund-Nasenschutz tragen.
Euer Vorstands-Team